Hygienekonzept Umbruch Mediation
Angesichts der Corona-Pandemie um Schutz unserer Medianten verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten:
- Die Mediationen finden bei mehr als drei Anwesenden bis auf weiteres in den Kanzleiräumen der Kanzlei Utermann oder in anderen alternativen Räumlichkeiten statt.
- Beim Eintreten bis zum Platz nehmen in dem Besprechungsraum ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Auf Wunsch kann der Mund-Nasen-Schutz auch während der Mediation getragen werden.
- Auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern ist während der Mediation zu achten. Die Mediatorin oder die Mediatorinnen verzichten bis auf weiteres auf Interventionen, bei denen dieser Abstand nicht einzuhalten wäre (Aufstellungsarbeit, Doppeln im Rücken der Medianten).
- Der Besprechungstisch wird vor und nach der Mediation gereinigt.
- Während der Mediation wird je nach Wetterlage das Fenster offen gelassen oder alle 30 Minuten stoßgelüftet.
- Die Medianten werden gebeten, sich nach Eintreffen gründlich die Hände zu waschen. Einmalhandtücher und Desinfektionsmittel liegen bereit.
- Die Sanitätsräume werden regelmäßig mit Desinfektionsmitteln gereinigt.
- Auf das Händeschütteln zur Begrüßung und zum Abschied verzichten wir selbstverständlich.
- Als Getränk bieten wir derzeit nur Mineralwasser aus Einwegflaschen an. Wir können den Medianten keinen Kaffee oder Kekse anbieten. Es ist möglich, ein eigenes Getränk z.B. in einem To-Go-Becher mitzubringen.
- Bei Krankheitszeichen bei der Mediatorinnen und bei den Medianten wird selbstverständlich der Termin vertagt.